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Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?

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Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?

Du benutzt Google Fonts oder bist dir nicht sicher ob du Google Fonts auf deiner Website als Schriftart benutzt oder hast bereits eine Abmahnung erhalten?

Aktuell kursieren unzählige Abmahnungen und Anzeigen von Privatpersonen und Anwaltskanzleien die durch Google Fonts auf vielen Websites verursacht werden. Das Landgericht in München und viele weitere Gerichte haben kürzlich entschieden, dass die remote Einbindung von Google Fonts gegen den Datenschutz verstößt.

Um hohe Geldstrafen zu vermeiden sollte jeder Websitebetreiber aktiv werden.

Problematisch wird es, wenn du die Google Fonts remote nutzt und nicht lokal auf deinem eigenen Server speicherst. In diesem Fall werden einzelne Schriftarten beim Aufruf der Website nicht von deinem Server, sondern von Google-Servern geladen. Bei diesem Vorgang werden automatisch personenbezogene Daten der Website-Besucher (einschließlich der  IP-Adresse) an Google übermittelt. Damit hat der jeweilige Website-Besucher keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten, was eine nicht hinnehmbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Sowohl du als Website-Betreiber als auch Google LLC sind für den Schutz der personenbezogenen Daten der Website-Besucher verantwortlich. Tust du das nicht, kannst du mit hohen Abmahnkosten aufgrund von DSGVO-Verstößen rechnen.

Immer wieder kommt es zu Anzeigen, die durch verschiedene Privatpersonen über Rechtsabteilungen versendet werden. Diese argumentieren, dass diese den Datenschutz verteidigen und diese über den zivilrechtlichen Weg durchsetzen wollen. Ob dies immer rechtswirksam ist bzw ob hier keine Gewinnerzielungsabsichten eine Rolle spielen, muss immer im Einzelfall entschieden werden.
Dennoch gilt, die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google, die durch Sie als jeweilgen Websitebetreiber erfolgt, stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB dar. Eine IP-Adresse ist eine personenbezogene Datei im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO (BGH, Urteil vom 16.05.2017 . VIZR 135/13). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten.

 

Ein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff i.S.d. Art. 5 Abs. 1 f) DSGVO liegt nicht vor. Google Fonts kann auch ohne den Aufbau einer Verbindung zum Google Server genutzt werden, womit eine Übertragung der IP-Adresse an Google ausgeschlossen ist. Deutsche Gerichte haben in den letzten zwei Jahren Betroffenen von unterschiedlichsten Datenschutzverstößen Schmerzensgelder in einer Breite bis zu einem Maximum von 2.500,00 € zugesprochen.

 

Hier einige Beispiele von kürzlich vollzogenen Urteilen:
LG München 1, Urteil vom 09.12.2021 Fall:31 0 16606/20 (2.500,00 €):
LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021  Fall: 17 Sa 1185/20 (2.000,00 €):
LAG Hannover. Urteil vom 22.10.2021 Fall:16 Sa 761/20 (1.250,00 €);
LG Lüneburg, Urteil vom 14.07.2020  Fall: 9 0 145/19 (1.000,00 €);
AG Hildesheim Urteil vom 05.10.2020 Fall:43 C 145/19 (800,00 €);
AG Pfaffenhofen/lim, Urteil vom 09.09.2021 Fall: 2 C 133/21 (300,00 €);
LAG Köln, Urteil vom 14.09.2020  Fall: 2 Sa 358/20 (300,00 €);
LG München, Urteil vom 20.01.2022 Fall: 3 0 17493/29 (100,00 €).

 

Was kann ich tun um Google Fonts richtig zu verwenden?

  1. Du lädst die gewünschten Schriftarten herunterladen und speicherst diese lokal auf deinem Server. Werden die Schriftarten beim Besuch der Website direkt von deinem Server nachgeladen, anstatt online von den Google-Servern, kann so kein Daten Austausch zwischen den Google Servern stattfinden.
  2. Du entfernst alle notwenidgen Plugins welche im Zusammenhang mit Google Diensten stehen und überprüfst danach alle URLs deiner Website mit folgendem Tool: https://sicher3.de/google-fonts-checker/

Mit dieser Einbindung bist du auf der sicheren Seite und vom Urteil nicht betroffen. ✅

 

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